Stromanbieter

Im Zuge der Energiewende, deren Ursprünge bis in die 1970er Jahre reicht, wurde 1990 mit dem Beschluss des Stromeinspeisungsgesetzes ein wichtiger Grundstein für die acht Jahre später stattfindende Liberalisierung der Energieversorgung gelegt.

Die Öffnung des Strommarktes

Strommasten

Vor 1998 lag die Energieversorgung in Deutschland noch in staatlicher Hand. Inspiriert durch den Erfolg, den die Liberalisierung des Telefonmarktes feierte, wurde für den Energiemarkt ein ähnlicher Kurs festgelegt. Ziel war es, neue Anbieter auf dem Strommarkt aktiv werden zu lassen und so die monopolistische Stellung der Energieriesen zu entkräften. Von dem so entstehenden Wettbewerb um Stromkunden erhoffte man sich eine Strompreissenkung, zumindest jedoch eine Unterbindung der steigenden Stromkosten.

"Die großen Vier"

Vor der Liberalisierung gab es acht große Energieversorger, die sich die Gebiete in Deutschland untereinander aufteilten: Preussen-Elektra, Bayernwerke, RWE, VEW, Bewag, HEW, Laubag und VEAG. Als Kunde hatte man keine Wahl: Strom konnte man nur vom regionalen Anbieter beziehen. Nach 1998 wurden aus diesen acht Verbundunternehmen vier - auch „die großen Vier“ genannt: E.ON ging aus Preussen-Elektra und den Bayernwerken hervor, RWE schloss sich mit VEW zusammen. Aus Bewag, HEW, Laubag und VEAG wurde Vattenfall Europe. Die großen Vier haben auch zahlreiche Tochterunternehmen wie z. B. die eprimo GmbH (innology und damit RWE), E wie einfach (E.ON) oder die Yello Strom GmbH (EnBW).

Mehr als 1.100 Stromanbieter

Mittlerweile kann sich die Angebotsvielfalt auf dem deutschen Strommarkt sehen lassen. Neben den vier überregionalen Verbundunternehmen, die jedoch noch immer einen Großteil des Stromangebots und des Handels dominieren, können Verbraucher unter mehr als 1.100 Stromanbietern wählen. Neben den örtlichen Grundversorgern gibt es somit eine große Anzahl Unternehmen, die regional und überregional private Haushalte mit Strom beliefern – und die sich hinsichtlich der Preise teilweise deutlich unterschieden! Mittels Vergleichsplattformen wie Check24 oder Verivox lassen sich die mehr als 1000 Anbieter bzw. insgesamt 12.500 Stromatarifen bequem nach diversen Kriterien wie Preis, Nutzung oder Bonus miteinander vergleichen. Dabei fällt auf, dass ausgerechnet die Tarife der Top-5 Energieversorger (RWE, EnBW, E.ON, Vattenfall und EWE) in der Regel zu den teuersten am Markt gehören.

Gemäß einem Bericht von faz.net, der sich auf eine Grafik der Bundesnetzagentur bezieht, waren 2015 32,8% der privaten Stromkunden aber im Grundversorgungstarif ihres lokalen Versorgers - sie zahlen damit oft mehr als sie es in anderen Verträgen müssten. Weitere 43,2% hätten demnach einen Sondervertrag bei ihrem Grundversorger und nur 24% seien bei anderen Anbietern.

Vergleich von Stromanbietern lohnt sich

Ein Vergleich lohnt sich also vor allem für all jene, die sich noch in einem Grundversorgungstarif befinden. Aber er lohnt sich auch angesichts stetig steigender Preise. Zwar fielen nach der Öffnung des Strommarktes am 29. April 1998 durch den Wettbewerb zunächst die Preise um bis zu knapp 20%, doch war dieser Trend nur von kurzer Dauer. Wie aus einer Statistik des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) hervorgeht, steigen seit der Jahrtausendwende die Strompreise Jahr für Jahr. Betrug Anfang des Jahrtausends der Preis im Durchschnitt noch 13,94 Cent /kwH, liegt der er aktuell (Jahr 2017) bei rekordverdächtigen 29,23 Cent pro kWh. Als Gründe werden steigende Steuern, Abgaben und Umlagen (hier insbesondere die 2010 eingeführte EEG-Umlage) genannt. Aber auch die Gewinnmaximierung der Energieriesen und die Verflechtung von Stromproduktion und -vertrieb tragen zu steigenden Strompreisen bei.

Über einen Wechsel zu einem günstigeren Versorger können Verbraucher gegen steigende Strompreise aktiv werden regen sie doch damit den Wettbewerb auf dem Strommarkt an. Und was viele nicht wissen: bei einem Stromanbieterwechsel geht die Energieversorgung nahtlos ineinander über. Als Verbraucher steht man also nicht ohne Strom da, wenn z. B. der Anbieterwechsel nicht sofort klappt und eine Versorgungslücke zwischen zwei Verträgen entsteht. Auch wenn der Stromanbieter insolvent ist, rutscht man automatisch in den Grundversorgertarif.